Mit einer Gebühr pro Haushalt oder Wohnung sollen alle Nutzungsmöglichkeiten (Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, PC, Autoradio) der dort leben Personen abgegolten sein. Jeder wird in die Pflicht genommen, denn die Gebühren sind auch zu zahlen, wenn das Angebot nicht genutzt wird.
„Grundsätzlich kann ein Mensch zur selben Zeit Rundfunk nur an einem Ort nutzen. Also kann und muss die Begleichung der allumfassenden Rundfunkgebühr über die einzelnen Haushalte als Gebührentatbestand ausreichen“, sagt Helmut Kohl, Präsident des TELECOM e.V.
Jede Gebühr, die darüber hinaus gefordert wird, ist nicht nachvollziehbar, da die Leistung bereits bezahlt ist. Wer über die Haushaltsabgabe alle Bürger zur Kasse bitte, dürfe keine weiteren Gebühren verlangen. „Die zusätzlichen Gebühren für gewerbliche Betriebe sind deshalb ersatzlos zu streichen“, fordert der Präsident.
„Wer mehrfach kassiert, muss mit einer Prozesslawine rechnen, die nicht nur erhebliche Kosten verursacht, sondern auch zur Rechtsunsicherheit für Bürger, Wirtschaft und Rundfunkanstalten führt“, befürchtet Kohl. „Zusätzliche Gebühren für Betriebsstätten oder Kfz führen zur Ungleichbehandlung und sind systemwidrig.“
Bis 2013 sei noch genug Zeit, die notwendigen Nachbesserungen vorzunehmen. Der TELECOM e.V. fordert ein einfaches, transparentes, nachvollziehbares Gebührensystem, ohne die Notwendigkeit, den Nutzern grundsätzlich einen Missbrauch oder ein Entziehen der Leistung zu unterstellen. „Das spart sogar Geld, da auf den erheblichen Kostenfaktor GEZ verzichtet werden kann.“
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Helmut Kohl
Präsident TELECOM e.V.
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